Telefon : (0 51 21) 17922-0
E-Mail : info@lambertinum.de
Selbstverständlich sind wir auch dann für Sie da, wenn die ambulante Pflege in Ihrem Zuhause nicht mehr ausreicht und Sie intensivere Betreuung benötigen. Unsere gut ausgebildeten Pflegerinnen und Pfleger kümmern sich liebevoll um Sie. Und zwar rund um die Uhr. Wir sind an Ihrer Seite, egal was passiert.
Die vollstationäre Pflege in unserer Seniorenwohnanlage Lambertinum in Hildesheim beinhaltet die ganztägige Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen Menschen, welche einen Pflegegrad haben.
Pflegegrad | Zuschuss durch Pflegeversicherung |
---|---|
1 | 125 Euro |
2 | 770 Euro |
3 | 1.262 Euro |
4 | 1.775 Euro |
5 | 2.005 Euro |
Leistungen durch die soziale Pflegeversicherung, beziehungsweise gesetzlichen Pflegepflicht-Versicherung für die vollstationäre Pflege richten sich nach dem jeweiligen Pflegegrad 2 – 5 und dementsprechend zahlt die Pflegekasse einen Anteil zu Ihrem Aufenthalt in einer Seniorenwohnanlage. Die Leistungen der Pflegekasse im Pflegegrad 2 betragen 770 Euro , im höchsten Pflegegrad 5 sind es 2.005 Euro.
Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegekasse zwischen 770 Euro und 2.005 Euro monatlich für die Kosten der Pflege.
Für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten, sowie einen Eigenanteil muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen. Der Eigenanteil rechnet sich aus den Gesamtkosten abzüglich der Leistung der Pflegekasse.
Kann der notwendige Eigenanteil nicht von der Rente und dem Ersparten der pflegebedürftigen Person aufgebracht werden, so kann “Hilfe zur Pflege“ beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Das Geld kann sich der Staat teilweise bei den Angehörigen zurückholen, wenn deren Einkommen hoch genug ist.
Wünschen sich Menschen mit einem Pflegegrad 1 vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim, so zahlen sie die Kosten für die stationäre Pflege und die anfallenden Eigenbeiträge für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten fast allein. Sie können lediglich den monatlichen Entlastungsbeitrag von 125 Euro dafür anrechnen.
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