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Informationen über die neue Corona- Änderungsverordnung ab 01.03.2023

Am 14. Februar 2023 haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder mit dem Bundesgesundheitsminister auf die weitestgehende Aufhebung der noch bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen zu Ende Februar geeinigt.

Ab dem 1. März sollen Beschäftigte in Pflegeheimen und Krankenhäusern weder regelmäßig Testungen auf das Coronavirus durchführen, noch während der Arbeit eine Maske tragen müssen. Gleiches gilt für die Mitarbeitenden in medizinischen Einrichtungen. Dieser Logik folgend, werden in der Lambertinum Seniorenwohnanlage und im Betreuten Wohnen auch keine Schnelltests für unsere Bewohnerinnen und Bewohner, Mieterinnen und Mieter, Besucherinnen und Besucher mehr durchgeführt.

Lediglich Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und anderen medizinischen bzw. therapeutischen Einrichtungen werden verpflichtet, bei Besuchen weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen. Ab dem 7. April wird aber auch diese Verpflichtung auslaufen.

Wir wollen jetzt alle gemeinsam wieder versuchen, einen homogenen Normalisierungsprozess für unsere Bewohnerinnen und Bewohner einzuleiten. Bitte helfen Sie uns dabei.

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Corona-Regelungen im Überblick

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