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Kurzzeitpflege

Was passiert in der häuslichen Pflege, wenn eine pflegende Person vorübergehend ihren Aufgaben nicht nachkommen kann? Oder wenn eine pflegebedürftige Person zeitweise besonders intensive Pflege benötigt? Für solche Fälle gibt es die Kurzzeitpflege.

Dauer und Leistungen durch die Pflegekasse

Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von max. 56 Tagen im Kalenderjahr (acht Wochen) beschränkt. Für diese Zeit übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für die stationäre Unterbringung, wenn Sie mindestens den Pflegegrad 2 haben. Der Maximalbetrag ist jedoch auf 1.774 Euro im Jahr gedeckelt. (Stand: 01.01.2022) Meistens ist dieser Betrag ausgeschöpft, bevor die 56-Tage-Grenze erreicht wird. Die Kurzzeitpflege können Sie aber zusätzlich mit der Verhinderungspflege und zusätzlichen 1.612 Euro im Kalenderjahr kombinieren. So können Sie auch längere Aufenthalte finanzieren und Ihren Eigenanteil begrenzen. Auf diese Weise ergibt sich eine Maximalleistung in Höhe von 3.386 Euro für bis zu 14 Wochen Pflege im Kalenderjahr. Wenn für Sie der Pflegegrad 1 festgestellt wurde, steht Ihnen für die Nutzung einer Kurzzeitpflegeeinrichtung lediglich der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu.

Wo beantragt man Kurzzeitpflege?

Der Antrag für die Kurzzeitpflege wird direkt bei der Pflege- oder Krankenkasse gestellt. Die meisten Kassen stellen Formulare zum Herunterladen auf ihren Webseiten bereit. Die Kurzzeitpflege sollte möglichst frühzeitig beantragt werden.

Nur mit einem Klick telefonische Anfrage möglich - und nach freien Kurzzeitpflegeplätzen anfragen.

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