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Lambertinum Seniorenwohnanlage gGmbH
Die stationäre Pflege bzw. vollstationäre Pflege ist für Menschen gedacht, die nicht (mehr) ambulant zuhause versorgt werden können.
Man spricht von Kurzzeitpflege, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege bedarf.
Die Verhinderungspflege ermöglicht Ersatz, die auch Pflegevertretung oder Urlaubsvertretung genannt wird, wenn Angehörige in der Pflege ausfallen.
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